Erweiterung der Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten von Immobilienanlegern durch die Bestellung von Erbbaurechten

Durch die Bestellung eines Erbbaurechts lässt sich das Grundstück rechtlich vom Gebäude separieren und somit völlig eigenständig vermarkten oder finanzieren. Dadurch erweitern sich die Finanzierungsalternativen für Immobilieninvestoren erheblich, da das Grundstück nicht unbedingt im Eigentum des Gebäudenutzers liegen muss. Durch den grundbuchlich besicherten Erbbaurechtsvertrag wird die langfristige Nutzung des Grundstücks für den Gebäudeeigentümer für bis zu 198 Jahre verbindlich sichergestellt. Somit kann ein erheblicher Wertanteil, der üblicherweise in der Immobilie gebunden ist, problemlos realisiert werden, ohne auf den Zugriff auf Grund und Boden verzichten zu müssen. Das freigesetzte Kapital kann je nach Prämissen als Eigenkapital ausgeschüttet oder zum Abbau der Fremdfinanzierung genutzt werden.

Im Erbbaurechtsvertrag ist außer den Erbbauzinsen keine planmäßige Tilgung vorgesehen. Zusätzlich weist das Erbbaurechtsmodell die steuerliche Besonderheit auf, dass die sonst nicht abschreibungsfähigen Investitionen in das Grundstück über den Umweg der Erbbauzinszahlungen doch den vollen Steuervorteil nutzbar machen kann und insbesondere im Rahmen der Zinsschrankenthematik Vorteile aufweist. Die Regelungen des Erbbaurechtsvertrages ermöglichen daher eine Optimierung der operativen Cash-Flow-Rendite sowie der Nachsteuer-Rendite.

Geschäftsfelder

Bestellung von Erbbaurechten – Erweiterung der Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten für Immobilienanleger