Co-Investment & Neubestellung von Erbbaurechten

Neben dem Erwerb von bestehenden Erbbaurechtsverträgen, an denen wir selbstverständlich interessiert sind, streben wir partnerschaftliche Lösungen zur Finanzierungsoptimierung an.

Continuum Capital erwirbt parallel zum Erwerb der Aufbauten/Gebäude durch den Hauptinvestor das Grundstück als Co-Investor im Wege des Erbbaurechts, welches im Rahmen des Ankaufs gebildet wird. Continuum Capital bezahlt typischerweise einen Ankaufsfaktor für das Grundstück, der eine deutliche Prämie im Verhältnis zum Wertansatz für das Gebäude aufweist. Damit wird dem Käufer der Gebäude eine höhere Rendite bei niedrigerem Eigenkapitaleinsatz ermöglicht. Der Investor in die Aufbauten kann die Gebäude frei und analog zum Volleigentum bewirtschaften. Er partizipiert vollständig von den steuerlichen Vorteilen (z.B. Gebäudeabschreibung) und an allen Wertsteigerungen durch aktives Asset Management und Marktentwicklungen.

Das Erbbaurecht als Finanzierungsinstrument für Bauträger und Projektentwickler

Steigende Grundstückspreise vor allem in Ballungsräumen erschweren den Grundstückserwerb und die Grundstücksbevorratung für Bauträger und Projektentwickler. Hier kann es sinnvoll sein, den eigenen Liquiditätsbedarf zu reduzieren und bereits zu Projektbeginn ein Erbbaurecht zu bilden und das Grundstück an Continuum Capital zu veräußern. Die geplante Baumaßnahme, beispielsweise die Entwicklung und der Abverkauf von Eigentumswohnungen, kann dann auf dem Erbbaurecht wie marktüblich durchgeführt werden. Bei gewerblichen Projektentwicklungen erfolgt die Umsetzung der Aufteilung dann bei Fertigstellung der Gebäude.

Anlagekriterien

Continuum Capital sucht nach Investitionsmöglichkeiten in qualitativ hochwertige Büro-, Einzelhandels- und Wohnungsobjekte in deutschen Ballungszentren, Universitäts- und Landeshauptstädten sowie Hotels in den deutschen Top 7 Standorten. Continuum Capital strebt eine hohe Diversifikation bei Objekttypen, Lagen und Mietern an. Die Objekte sollten eine gute Drittverwendungsfähigkeit aufweisen und sich in nachhaltigen Lagen befinden. Pro Transaktion sollten Erbbauzinsen von mindestens EUR 250.000 p.a. anfallen.

Immobilienarten

  • Büros: Moderne Bürogebäude in zentralen Lagen, Multi-Tenant Objekte sowie auch Single-Tenant Objekte mit langem Mietvertrag
  • Einzelhandel: Shoppingcenter, Supermärkte und Fachmarktzentren mit nahversorgungscharakter
  • Hotels in Top 7 Standorten mit mindestens 2 Nachfragegeneratoren
  • Wohnungen: Mehrfamilienhäuser mit hohem Vermietungsstand